Berufsbild/Ausbildung

Der Beruf des Fremdenführers ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“.

Voraussetzung zur Ausübung dieses Gewerbes ist der Besuch eines umfangreichen Ausbildungslehrganges, der theoretischen und praktischen Unterricht umfasst. Im Anschluss an den Lehrgang muss eine Befähigungsprüfung in mindestens zwei Sprachen bestanden werden.

Nur ein geprüfter Fremdenführer ist berechtigt, in ganz Österreich Führungen an historischen und kulturhistorischen Stätten durchzuführen.

» Berufsbild des Fremdenführers gemäß WKO (pdf)

 

Geprüfte Fremdenführer erkennen Sie an dieser Plakette: